Laut Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen alle Arbeitsbühnen, die zum Heben von Personen über 3 m dienen, einer EG-Baumusterprüfung unterzogen werden. Fliegl-Arbeitsbühnen sind nach diesen Kriterien konstruiert. Die EG-Baumusterprüfung muss in Verbindung mit dem jeweiligen Trägergerät erfolgen. Dabei werden verschiedene Punkte überprüft wie z.B. Standsicherheit, Parallelführung und zusätzliche Sicherheitseinrichtungen.
Neben ständiger Sicherheit bieten Ihnen unsere Arbeitsbühnen auch Leistungsfähigkeit und Komfort. In diesem Ratgeber listen wir unsere Arbeitsbühnen in Tabellen auf, um Ihnen einen besseren Überblick zu schaffen. Sie können alle Bühnen vergleichen und Ihren Favoriten herausfiltern.