Der Kupplungskopf wird in Kraftwagen bzw. Zugmaschinen und Anhängefahrzeugen mit Zweileitungs-Druckluftbremsanlagen zur Verbindung der Vorrats- und Bremsleitung eingebaut.
Bei der vertauschgesicherten Ausführung sind am Gehäuse der Kupplungsköpfe Nocken vorhanden, die es verhindern, den Kupplungskopf „Vorrat“ mit dem Kupplungskopf „Bremse“ zu kuppeln.